Peer-to-Peer-Kredite: Eine moderne Investmentmöglichkeit Über P2P-Plattformen können private Anleger ihr Kapital direkt an Kreditnehmer vergeben und damit attraktive Zinsen erzielen. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Neben den Renditechancen ist es wichtig, die Risiken und steuerlichen Pflichten zu kennen.
Steuern auf Zinsen aus P2P-Krediten Zinsen aus P2P-Krediten gelten steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Neben der Abgeltungsteuer fallen auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Besonders bei ausländischen P2P-Plattformen erfolgt keine automatische Steuerabführung, was die Meldung in der Steuererklärung erforderlich macht.
Sparer-Pauschbetrag und steuerliche Pflichten Für P2P-Zinsen existiert der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag für Kapitalerträge vorsieht. Investoren geben ihre P2P-Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Verluste aus ausfallenden Krediten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
Steuerliche Aspekte bei internationalen P2P-Krediten Viele P2P-Plattformen
https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ haben ihren Sitz im Ausland, was zusätzliche steuerliche Aspekte mit sich bringt. Einige Länder erheben auf Zinsen Quellensteuern, die unter bestimmten Bedingungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden können. Sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Verluste ist entscheidend.